DER HINTERGRUND 

 

Worauf basieren die Rohfassungen, die ich Ihnen anbiete?

 

Die Rohfassungen beruhen auf den Werken finnischsprachiger und en-glischsprachiger Autoren.

Es handelt sich ausnahmslos um gemeinfreie Werke.

(Was ,gemeinfrei' heisst, lesen Sie im nächste Abschnitt).

 

Es handelt sich dabei nicht um werkgetreue Übersetzungen.

Am werkgetreuen Text wurden bei der Übertragung in Deutsche Änderungen vorgenommen.

Besonders häufig war dies der Fall, wenn es sich um Passagen handelte, die sich auf damals Personen und Sachverhalte bezogen, mit denen die heutigen Leserinnen und Lesern nicht anzufangen wissen - und die sie allenfalls sogar langweilen.

 

 

 

WISSENSWERTES

 

,gemeinfrei, - was heisst das?

 

Simpel ausgedrückt dies:

Wenn ein Autor oder eine Autorin bei einem Verlag ein Buch erscheinen lässt, sind zwei Punkte wichtig.

 

Erstens:

Der Autor oder die Autorin hat ein Recht darauf, als 'Urheber' oder ,Urheberin' eines Buches genannt zu werden.

Hat also beispielsweise ein Herr X ein Buch geschrieben mit dem Titel 'Das Postwesen in Thüringen im 18. Jahrhundert,' hat Herr X einen Anspruch darauf, dass man sagt:

,Herr X - und niemand anderes  - ist der Verfasser des Buches 'Das Postwesen in Thüringen..'

 

Zweitens:

Der Verlag Y trifft mit dem Autor oder der Autorin eines Buches eine Vereinbarung. Er hält darin fest, dass zum Beispiel das Buch von Herrn X nur in diesem Verlag gedruckt und verkauft werden darf.

Nirgendswo anders.

Das Buch darf auch nicht in einer andern Form ausserhalb des Verlages erscheinen, ohne dass der Verlag Y dazu seine Zustimmung gibt.

Das Buch darf also ohne diese Zustimmung nicht in eine andere Sprache übersetzt werden. Oder verfilmt werden. Oder als Oper angeboten werden etc.

 

Diese beiden Dinge gelten, solange der Autor oder die Autorin lebt.

Und sie gelten in den meisten europäischen Ländern 70 Jahre über den Tod der Autorin oder des Autors hinaus.

 

Sind diese 70 Jahre vergangen, ändert sich dies.

 

Erstens: Der Autor oder die Autorin hat keinen Anspruch mehr darauf, als Urheber eines Buches genannt zu werden.

Zweitens: Der Verlag kann nicht mehr darauf bestehen, dass das Buch von Herrn X nur vom Verlag gedruckt und verkauft wird.

Alle, die dies wollen, können das Buch von Herrn X verkaufen.

Dabei sind sie nicht verpflichtet, sich exakt an den Text zu halten, der seinerzeit vom Autor X für sein Buch geschrieben worden ist. Wer dies will, kann den Text verändern.