Darf man Bücher covern?

 

Wann darf man Bücher nicht covern?

 

Wenn der Autor oder die Autorin noch lebt

Wenn der Autorin oder der Autor noch lebt, darf man nicht covern - es sei denn, der Autor oder die Autorin  erlaube dies.

 

Wenn der Autorin oder der Autor verstorben ist

Da gibt es eine klare Regelung: Sind seit dem Tod des Autors oder der Autorin weniger als 70 Jahre vergangen, darf man ohne Erlaubnis der Nachkommen der Autorin oder des Autors nicht covern. 

 

 

Wann darf man covern?

 

Wenn der Autor oder die Autorin vor mehr als 70 Jahen verstorben ist.

Ist dies der Fall, sind die Werke der Autorin oder des Autors ,gemeinfrei'.

Gemeinfrei Werke darf man covern.

 

Vorsicht Übersetzungen

Ein Beispiel: Sie stossen auf ein älteres Buch in deutscher Sprache. Sie erfahren, dass es sich beim Autor um einen Engländer handelt, der 1908 verstorben ist. 

Due Übersetzung stammt aus dem Jahr 2003.

Dürfen Sie das Buch covern?

Nein.

Und zwar aus folgendem Grund:

Sie haben das Werk des Autors in einer deutschen Übersetzung vor sich. 

Übersetzungen jedoch sind eigene Werke: Die Urheberrechte der Über-setzung liegen beim Übersetzer oder bei der Übersetzerin.

Sie haben also ein Werk vor sich, das von einer Person stammt, die noch nicht mehr als 70 Jahre verstorben ist - somit ist die deutsche Übersetzung nicht gemeinfrei.

 

 

Wie steht es mit den Werken, die ich Ihnen zum Covern anbiete?

Es handelt sich bei ihnen um die Werke gemeinfreier Autoren, die ich aus dem Finnischen und Englischen ins Deutsche übertragen habe. 

Wenn ich Ihnen eine Buchvorlage zum Covern anbiete, gilt:

Covern und später allenfalls auch verkaufen dürfen Sie diese übersetzten Werke nur dann, wenn ich Ihnen dazu die Erlaubnis erteile - technisch gesprochen übertrage ich Ihnen die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte. 

Ohne meine Erlaubnis dürfen Sie nichts von mir covern.