WISSENSWERTES

 

,gemeinfrei, - was heisst das?

 

Simpel ausgedrückt dies:

Wenn ein Autor oder eine Autorin bei einem Verlag ein Buch erscheinen lässt, sind zwei Punkte wichtig.

 

Erstens: Der Autor oder die Autorin hat ein Recht darauf, als 'Urheber' eines Buches genannt zu werden.

Hat also beispielsweise ein Herr X ein Buch geschrieben mit dem Titel 'Das Postwesen in Thüringen im 18. Jahrhundert,' hat Herr X einen Anspruch darauf, dass man sagt:

,Herr X - und niemand anderes  - ist der Verfasser des Buches 'Das Postwesen in Thüringen..'

 

Zweitens: Der Verlag Y trifft mit dem Autor oder der Autorin eine Vereinbarung. Er hält darin fest, dass das Buch von Herrn X nur in diesem Verlag gedruckt und verkauft werden darf.

Nirgendswo anders.

Das Buch darf auch nicht in einer andern Form ausserhalb des Verlages erscheinen, ohne dass der Verlag Y dazu seine Zustimmung gibt.

Das Buch darf also ohne diese Zustimmung nicht in eine andere Sprache übersetzt werden. Oder verfilmt werden. Oder als Oper angeboten werden etc.

Diese beiden Dinge gelten, solange der Autor oder die Autorin lebt.

Und sie gelten in den meisten europäischen Ländern 70 Jahre über den Tod der Autorin oder des Autors hinaus.

 

Sind diese 70 Jahre vergangen, ändert sich dies.