WISSENSWERTES

 

 

,gemeinfrei, - was heisst das?

 

Simpel ausgedrückt dies:

Wenn ein Autor oder eine Autorin bei einem Verlag ein Buch erscheinen lässt, sind zwei Punkte wichtig.

 

Erstens:

Der Autor oder die Autorin hat ein Recht darauf, als 'Urheber' oder ,Urheberin' eines Buches genannt zu werden.

Hat also beispielsweise ein Herr X ein Buch geschrieben mit dem Titel 'Das Postwesen in Thüringen im 18. Jahrhundert,' hat Herr X einen Anspruch darauf, dass man sagt:

,Herr X - und niemand anderes  - ist der Verfasser des Buches 'Das Postwesen in Thüringen..'

 

Zweitens:

Der Verlag Y trifft mit dem Autor oder der Autorin eines Buches eine Vereinbarung. Er hält darin fest, dass zum Beispiel das Buch von Herrn X nur in diesem Verlag gedruckt und verkauft werden darf.

Nirgendswo anders.

Das Buch darf auch nicht in einer andern Form ausserhalb des Verlages erscheinen, ohne dass der Verlag Y dazu seine Zustimmung gibt.

Das Buch darf also ohne diese Zustimmung nicht in eine andere Sprache übersetzt werden. Oder verfilmt werden. Oder als Oper angeboten werden etc.

 

Diese beiden Dinge gelten, solange der Autor oder die Autorin lebt.

Und sie gelten in den meisten europäischen Ländern 70 Jahre über den Tod der Autorin oder des Autors hinaus.

 

Sind diese 70 Jahre vergangen, ändert sich dies.

 

Erstens: Der Autor oder die Autorin hat keinen Anspruch mehr darauf, als Urheber eines Buches genannt zu werden.

Zweitens: Der Verlag kann nicht mehr darauf bestehen, dass das Buch von Herrn X nur vom Verlag gedruckt und verkauft wird.

Alle, die dies wollen, können das Buch von Herrn X verkaufen.

 

Dabei sind sie nicht verpflichtet, sich exakt an den Text zu halten, der seinerzeit vom Autor X für sein Buch geschrieben worden ist. Wer dies will, kann den Text verändern.

 

 

 

Achtung Übersetzungen!

 

Nehmen wir an, dass Herr Z ein Buch in englischer Sprache geschrieben hat.

Jetzt haben Sie das Buch von Herrn Z vor sich - es ist eine Übersetzung ins Deutsche.

Herr Z ist vor 85 Jahren gestorben. Seine Werke sind also gemeinfrei.

Dürfen Sie also die deutsche Über-setzung nehmen und verkaufen?

Die Antwort lautet:

Nein, auf keinen Fall.

 

Warum nicht?

Das hat mit der Übersetzung zu tun. Denn es ist so:

Die Übersetzung ins Deutsche hat eine Frau Q vorgenommen

Und der springende Punkt ist der:

Mit der Übersetzung hat Frau Q ein eigenes Werk geschaffen. Sie ist, wie man sagt, die ,Urheberin' des übersetzten Buches.

Als Urheberin aber hat sie das Recht zu sagen, was mit der Übersetzung geschieht. Dazu gehört, dass sie auch sagen kann, wann und wo die Übersetzung publiziert und verkauft wird.

Sie haben dazu nichts zu sagen.

Will heissen:

Wenn Sie die deutsche Übersetzung publizieren und verkaufen wollen, müssen Sie Frau Q fragen, ob Sie dies tun dürfen.

 

Merke

Originalwerke von Autorinnen und Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, sind gemeinfrei.

Die Übersetzungen der Originalwerke sind nicht gemeinfrei - es sei denn, der Übersetzer oder die Übersetzerin sei schon vor mehr als 70 Jahren gestorben.

 

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